Sie haben Fragen? +49 (2241) 12726-0 | info@kvo-odenthal.de
  • Icon AGB
  • Icon Kontakt
  • Icon FAQ
  • Icon Login
Logo

Sachverständiger - Versteigerer für Immobilien und Insolvenzgüter

Infos/News

Keine News in dieser Ansicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen 

1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der KVO-Odenthal erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden selbst ohne ausdrücklichen Widerspruch der KVO-Odenthal nicht Vertragsbestandteil.

4. Bitte beachten Sie die abweichenden Garantieregelungen bei Insolvenzverwertungen!

§ 2 Versteigerungen und freihändiger Verkauf 

Mit der Teilnahme an der Versteigerung bzw. dem/einem Verkauf erkennen der Bieter und/oder der Käufer die nachstehenden Bedingungen an:

1. Die Versteigerung bzw. der Verkauf erfolgt freiwillig. Sie wird in fremdem Namen für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.

2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch in keinem Falle zugesicherte Eigenschaften im Sinne der § 459 ff. BGB dar. Technische Daten, Maße, Gewichte, Baujahre, Kilometerstände und Betriebsstunden werden unverbindlich angegeben. Alle zur Versteigerung / Verkauf gelangenden Gegenstände können vor der Auktion / Kauf besichtigt werden. Dies wird vom Versteigerer angeraten.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert / verkauft, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Jegliche Gewährleistung und Haftung für offene oder versteckte Mängel, für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, besondere Eigenschaften oder sonstige Schäden ist ausgeschlossen. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt.

4. Der Versteigerer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe auszubieten oder zurückzuziehen.

5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Wird der Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; im letzten Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt sein Gebot. 

Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Bekanntgabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, der Versteigerungs-/Verkaufsgebühr von 15% der Zuschlagsumme und der auf die Endsumme erhobenen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %). Alle Rechnungsbeträge werden auf volle EUR aufgerundet. Der gesamte Betrag ist sofort nach Zuschlag fällig und in bar oder durch bankbestätigten Scheck an den Versteigerer zu entrichten. Bei größeren Bargeldzahlungen ist der Ersteher entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, sich auszuweisen. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug ist der Versteigerer berechtigt, Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenen Monat zu berechnen. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Die Kaution wird vom Versteigerer gegen Vorlage der ordnungsgemäß ausgefertigten Originalausfuhrnachweise an den Käufer zurückerstattet. Die Ausfuhrdokumente sind spätestens 4 Wochen nach Kaufdatum vorzulegen, sofern zuvor nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Verkäufe an Interessenten aus EU- Staaten können gegen Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteueridentifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen. Die Abholung der ersteigerten Positionen oder Gegenstände muss bis zum jeweils angegebenen Termin abgeschlossen sein. Danach werden Lagerkosten von EUR 25,00 netto pro Tag und Gegenstand berechnet.

8. Das ersteigerte/gekaufte Gut wird nach vollständig geleisteter Zahlung an den Käufer übergeben. Das Eigentum geht ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, die ersteigerte/gekaufte Ware innerhalb der angegebenen Termine vollständig abzuholen und ggf. zu demontieren. Die Demontage/Abholung erfolgt auf seine Kosten. Sollte der Abholtermin überschritten werden, haftet der Käufer für hierdurch entstehende Folgekosten wie Lagerung, Demontage etc.

9. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Neben dem Zinsschaden gemäß Ziff. 7 stehen dem Versteigerer weitere verzugsbedingte Schadenersatzansprüche wie Währungsverlust und Kosten der Rechtsverfolgung zu. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern/verkaufen. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf eventuellen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Auftraggeber und hat wie ein Auftraggeber Entgelt und Kostenerstattung zu leisten. Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs auf die offene Forderung gemäß § 367 BGB zu verrechnen. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen.

10. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden. Das Inbetriebsetzen von Maschinen und Fahrzeugen ist untersagt. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung haftet der Versteigerer nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen.

11. Schriftliche Gebote auswärtiger Interessenten können nur berücksichtigt werden, wenn sie konkrete Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingegangen sind. Über die Berücksichtigung schriftlicher Angebote entscheidet der Versteigerer. Die in den schriftlichen Geboten genannten Preise gelten als Limite für den Zuschlag, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebote unbekannter Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen ist.

12. Daten über abgewickelte Geschäfte und ihre Geschäftspartner werden vom Versteigerer elektronisch erfasst, gespeichert und verwertet, worauf nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes hingewiesen wird.

13. Der Versteigerungs-/Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Handelsgeschäfte ist Siegburg. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

14. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglich freihändigen Erwerb von Auktionsgut.

15. Im Einzelfall und/oder bei "freiwilligen" Versteigerungen und Verwertungen können die Verwertungsgebühr bzw. Provision der KVO-Odenthal gesondert vereinbart werden und damit abweichend von den o.g. 15% Verwertungsgebühr. Dies wird dann im Regelfall schriftlich vereinbart und dokumentiert.

§ 3 Preise und Versand 

1. Preisregelung siehe unter $2 Absatz 7

2. Alle Preise verstehen sich als Abholpreise.

Versand erfolgt nur im Einzelfall nach schriftlicher mündlicher Absprache. Die Kosten werden vom Käufer getragen.

§ 4 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der KVO-Odenthal und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist, i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Siegburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sofern der Vertragspartner anderslautende allg. Geschäftsbedingungen vorgesehen hat, so wird die Frage des Gerichtsstandes für Klagen gegen die KVO-Odenthal durch dispositives Recht geregelt, wonach Siegburg der allgemeine Gerichtsstand ist.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 5 Datenschutz

Die KVO-Odenthal ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Korrespondenz per E-Mail) können Sicherheitslücken aufweisen. Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte oder Unbefugte nicht auszuschließen ist.

Die KVO-Odenthal, zugleich Betreiber dieser Seiten, behält sich vor, dass bei der Zusendung nicht ausdrücklich angeforderter Informationsmaterialien und/oder Werbung, juristische Schritte einzuleiten. 

Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise

Haftung für Inhalte und Urheberrecht

Die Inhalte und Dokumente unserer Homepage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Wir sind gemäß den allgemeinen Gesetzen für eigene Inhalte dieser Seiten verantwortlich. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, übermittelte und/oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Potential zu forschen, welches auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweist. 

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftungsübernahme ist vor dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung nicht möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird die KVO-Odenthal diese Inhalte umgehend entfernen. Sollte eine Rechtsverletzung aufgetreten sein, so ist dies in keiner Weise mit Absicht geschehen. 

Die durch die KVO-Odenthal / Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf dieser Homepage unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors und/oder Erstellers. Das Kopieren und/oder Herunterladen (downloaden) von Fotos, Inhalten, Texten und Dokumenten ist nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Für den Fall das Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir entsprechende Inhalte umgehend von unserer Homepage entfernen.

 

© KVO-Odenthal, Eifelstraße 16, 53757 St. Augustin (Hangelar)
Tel.: +49 (2241) 1272-60 | Fax: +49 (2241) 12726-26

Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitags: 8.00 - 14.30 Uhr